Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Straßenverkehrsrechts.
Durch den stetigen Anstieg des Verkehrsaufkommens nimmt die Anzahl der Verkehrsunfälle und der Verkehrsdelikte zu. Zudem ergibt sich durch ständige Änderungen der verkehrsrechtlichen Bestimmungen die Notwendigkeit einer intensiven rechtlichen Beratung.
Gerade im Hinblick auf die Unfallschadensregulierungen gegenüber den Kfz-Haftpflichtversicherungen ergeben sich eine Vielzahl von Schwierigkeiten, die für den Laien alleine nicht zu bewältigen sind.
Im Rahmen einer ausführlichen, kompetenten und auf den Einzelfall bezogenen Beratung werden wir mit Ihnen Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen erörtern und Ihnen eine effiziente Lösungsstrategie anbieten.
Dabei legen wir in Ihrem Interesse großen Wert darauf, für Sie bereits eine außergerichtliche Lösung der Streitigkeit herbeizuführen, stehen Ihnen aber auch während einer gerichtlichen Auseinandersetzung partnerschaftlich und kompetent zur Seite.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem
- Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber den Unfallgegnern und Versicherungen auch im internationalen Zusammenhang
- Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nötigung im Straßenverkehr etc.)
- Vertretung gegenüber Behörden (Fragen des Entzuges und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, MPU etc.)
