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Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts. Wir helfen Ihnen dabei, individuell abgestimmte Eheverträge zu entwerfen, um mögliche spätere Auseinandersetzungen vorab zu klären und Streit zu vermeiden. Welche Güterstande gibt es (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft), welche Vor- und Nachteile gehen mit ihnen einher und welcher Güterstand kommt Ihren Vorstellungen am nächsten?

Auch unterhaltsrechtliche Fragen können in Eheverträgen für die Zukunft geregelt werden. Dies gilt insbesondere für nachehelichen Unterhalt. Wenn Sie hierzu schon heute Vereinbarungen treffen möchten, beraten wir Sie umfassend und zeigen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

Suchen Sie rechtliche Unterstützung in einem Scheidungsverfahren, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Oft umfassen Scheidungsverfahren unterschiedlichste Probleme, die es zu lösen gilt - nicht nur von erheblicher finanzieller Bedeutung. Fragen zur Höhe von Kindes- oder Geschiedenenunterhalt sind komplex und bedürfen umfangreicher Berechnungen. Dies gilt meist auch für Zugewinnausgleichsverfahren. Denn längst nicht alles, was während der Ehe als Vermögen erworben worden ist, darf beim Zugewinn berücksichtigt werden. Auch Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts sind von großer Tragweite, zu denken ist in diesem Rahmen an "unbenannte Zuwendungen", an Abhebungen vom gemeinsamen Konto, an Ansprüche aus der Mitarbeit von Eheleuten und an familienrechtliche Ausgleichsansprüche. Weiter ist zu den denken an Wohnungszuweisungs- oder Hausratsverfahren.

Schließlich spielen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts eine wichtige Rolle. Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, sind Kinder doch meist die Hauptleidtragenden, lassen sich die Eltern scheiden.